Förderaufruf: Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Firmen, Vereine und Kommunen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Mit der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität (vom 9. Dezember 2022) stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den weiteren Markthochlaufs von E-Fahrzeugen durch die Förderung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten (insbesondere mit hoher Verkehrsleistung) auf batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Folgende Förderungen sind vorgesehen:

  • Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
  • Fahrzeuge der Klasse L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
  • Die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.  

Gefördert werden die Mehrkosten mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus), die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen. Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Unterstützt werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden.

Diese Förderrichtlinie schließt folgende Fälle aus:

  • alle Fahrzeuge, die nicht den Fahrzeugklassen1 M1, L2e, L5e, L6e, L7e entsprechen (Fahrzeuge der Klassen1 M2, M3 (Busse) und Fahrzeuge der Klassen1 N1, N2, N3 (Nutzfahrzeuge)
  • Sonderfahrzeuge, Schienenfahrzeuge
  • Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV)
  • Umrüstungen auf Elektroantrieb
  • Leasingfahrzeuge
  • die ausschließliche Beschaffung von Ladeinfrastruktur und die Installation der Ladeinfrastruktur

Für Interessierte wird am 27. März 2023 um 13 Uhr ein Online-Seminar angeboten, um detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs einzugehen und Fragen zu beantworten.

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/now-online-seminar-zum-foerderaufruf-fuer-fahrzeuge-und-ladeinfrastruktur-fuer-unternehmen-verbaende-und-vereine/

Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zum Aufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers PtJ https://www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest und der Programmgesellschaft NOW GmbH https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/#/

FAQ bezüglich der Antragsstellung sind hier zusammengefasst https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest/faq