Förderaufruf „Elektromobilität bei Nutzfahrzeugen“ in Hessen

Hessen ist mit seinen wichtigen Verbindungsstrecken und als Drehkreuz aller Verkehrsträger insbesondere vom Gütertransport auf der Straße betroffen. Gerade auf kurzen Distanzen erweist sich der Transport durch LKW als alternativlos. Dies bringt hohe Lärm- und Umweltbelastungen durch Liefer- und kommunale Nutzfahrzeuge, insbesondere in Städten und Ballungsgebieten, mit sich. In der Elektrifizierung des Nutzfahrzeugverkehrs sieht das Land Hessen hohes Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Mit dem Förderangebot setzt sich das hessische Wirtschaftsministerium zum Ziel, dem Elektroantrieb bei Nutz- und Sonderfahrzeugen zu einem Schub zu verhelfen. Neben dem klassischen Güterverkehr werden dabei auch Nutzfahrzeuge in Kommunen und Sonderfahrzeuge für spezifische Anwendungen, wie beispielsweise an Flughäfen, in den Blick genommen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Investitionsprojekte zur Beschaffung von elektrischen Nutz- und Sonderfahrzeugen und der dazugehörigen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Rein batterieelektrische Antriebe und solche mit Brennstoffzelle werden als gleichrangig betrachtet.

Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen, die

  • weitere Elektrifizierungspotenziale identifizieren,
  • die Technik für den e-Nutzfahrzeugmarkt zielgerichtet weiterentwickeln,
  • in Pilotprojekten neue Ansätze erproben oder
  • die schon heutigen Möglichkeiten des E-Antriebs bei Nutz- und Sonderfahrzeugen in verschiedenen Branchen aufzeigen.
  • Kaufzuschüsse für e-Nutzfahrzeuge und Lade-/Betankungsinfrastruktur. Hierbei werden schwere Nutzfahrzeuge bevorzugt gefördert (Priorisierung der Fahrzeugklassen: N3-N2-N1)

Förderfähig sind Unternehmen, Kommunen und wissenschaftliche Einrichtungen in Hessen.

Die Förderquote für Unternehmen und juristische Personen richtet sich nach den Vorgaben der AGVO und beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderquote von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen beträgt bis zu 90%.

Im Sonderfall der Investitionsförderung beträgt die Förderquote zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur einheitlich 40 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben.

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben.

Anträge für ein F&E- oder ein Investitions-Projekt sind bis spätestens 09.06.2022 einzureichen. Eine weitere Vorlagefrist gegen Ende des Jahres wird in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Website der Hessischen Innovationsförderung zu finden: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet