Förderprogramm „De-minimis“ heißt jetzt „Umweltschutz und Sicherheit (US)“

Seit dem 05. Februar 2024 wird das Förderprogramm "De-minimis" unter dem Namen "Umweltschutz und Sicherheit (US)" fortgeführt. Grund für die Namensänderung ist laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), dass die Bezeichnung „De-minimis“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zulasse. Um die Wahrnehmung des Programms und damit mehr Inanspruchnahme durch potentielle Antragstellende zu erhöhen sowie die Wertigkeit der Ziele herauszuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt. Das Förderprogramm gewährt Unternehmen im Güterkraftverkehr mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab 7,5 t zul. Gesamtmasse (zGM) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz.

Hinweis für Betriebe aus dem Karosserie- und Fahrzeugbau: Zum Güterkraftverkehr zählt auch der zulassungsfreie Werkverkehr, wie er z.B. von Werkstätten entsprechend dem §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchgeführt wird.

Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen und Investitionen, die der Sicherheit und dem Umweltschutz in Unternehmen des Güterkraftverkehrs dienen:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie z. B. Assistenzsysteme, Ausstattungen für den Fahrer-Arbeitsplatz, Bereifung, Spoiler inkl. Lackierung, Feuerlöscher.
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie z. B. der Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.

Personenbezogene Maßnahmen, wie z. B. Arbeitskleidung, PSA sind seit der Förderperiode 2023 nicht mehr Teil des Programms.

Eine Liste das zuschussberechtigten Maßnahmen finden Sie >>hier<<.

Zuwendungsberechtigte Unternehmen erhalten im Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von jährlich 2.000 Euro je LKW ab 7,5 t zGM. Ein Unternehmen kann maximal 33.000 Euro Zuschüsse aus dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit des BALM im Jahr erhalten. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 im Förderprogramm startete am 05. Februar 2024 und dauert bis zum 30. Juni 2024. Es gilt bei den Anträgen wie immer der Grundsatz „Je früher der Antrag eingereicht wurde, desto wahrscheinlicher ist der Erhalt des Zuwendungsbescheids“ (Windhundverfahren). 

Die Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2024 sowie allgemeine Informationen dazu sind im Antragsportal des BALM eingestellt.

Das BALM will die Bearbeitung der Anträge durch verschiedene Maßnahmen beschleunigen. Dazu zählt beispielsweise, dass Fahrzeugnachweise nicht mit dem Antrag sondern erst mit den Verwendungsnachweis vorzulegen sind. Auch die Prüfung der Berechtigung findet erst zu diesem Zeitpunkt statt. Zu beachten gilt, dass es nicht mehr wie bisher ausreichend ist, für eine Förderung die Maßnahmenkategorie zu nennen, aus der die geförderte Maßnahme stammen. Stattdessen muss aus der Liste der förderfähigen Maßnahmen konkret ein oder mehrere Produkte ausgewählt werden, für die die Förderung beantragt werden soll. (DC)