Förderprogramm „go-digital“ wird bis 2024 verlängert

Die neue Förderrichtlinie „go-digital“ wurde Ende 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf dieser Grundlage fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung. Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Mit dem Förderprogramm in Form seiner fünf Module: „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich "go-digital" individuell und praxiswirksam mit Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen an Unternehmen, um diese auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen. Eine Kombination aller Module ist flexibel möglich. Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu vereinbaren – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module.

Beispielhaft kann im Bereich „Digitale Markterschließung“ mit Unterstützung eines externen Beraters/in i. d. Regel eine Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite. Aber auch alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, sind förderfähig.

Mit dem Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ können die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig durch die Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse digitalisiert werden. Gegenstand der Förderung ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen, sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, werden Anträge bewilligt. Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie >hier<.