Förderprogramm zur SCR-Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen bis 7,5t | Ergänzung zur News vom 11.03.2020

In unserer Mitteilung vom 11.03.2020 haben wir bereits auf den „dritten Förderaufruf“ für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) mit Wirkung zum 1. März 2020 hingewiesen.

Aufgrund technischer Probleme bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistung (BAV) war zwischen 1. und 11. März 2020 keine Einreichung von Förderanträgen über das „Easy-Online“-Portal möglich. Dieser Fehler wurde mittlerweile behoben und die Informationen auf der Webseite des BAV aktualisiert. Interessierte Unternehmen sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen. Die Aufrufe gelten bis 30. Oktober 2020. Die Abrechnung von Fördervorhaben muss bis zum 10. Dezember 2020 erfolgt sein.

Eingereichte Förderanträge werden nach drei Stufen priorisiert:
a) Anträge aus Städten, wo bereits Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bestehen,
b) Anträge aus Kommunen ohne Zufahrtsbeschränkungen mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m3 oder mehr und
c) Anträge von Antragstellern aus weniger belasteten Kommunen, die sich auf die Nachrüstung von zehn leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen oder mehr beziehen, werden bevorzugt gefördert.

Die Einreichung eines Förderantrages bei der BAV reicht aus, um die Mittel zu binden. Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein.

Seit November 2019 liegen die maximalen Fördersummen für LHLF bei 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF bei 4.800 Euro. Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 %. Es besteht die theoretische Möglichkeit der Aufstockung der Förderung auf 95 % (wenn die Bundesländer solche Programme auflegen).

Endgültige Unterlagen müssten dann später nachgereicht werden. Ob für das jeweilige Fahrzeug später auch ABEn (Zulassungen) für Nachrüstsätze vorliegen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Für die Förderabwicklung ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zuständig und bietet eine Hotline unter der Tel. 0 49 41/6 02-7 88 sowie eine Service-E-Mail an (Diesel-HWNR@bav.bund.de).

Zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Förderangebote der Fahrzeughersteller im Pkw-Bereich (unter 2,8 Tonnen) sind auf der Informationsseite des ZDH zu finden.