Förderprogramme: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 1. März 2023 startet das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ durch in Kraft treten der Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“.

Mit den Eckwerten der KFN sollen in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude gefördert werden.

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.

Die KFN ergänzt die ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" inklusive der technischen Mindestanforderungen. Mit der neuen Förderrichtlinie werden nunmehr auch Eigenleistungen, Serielles Sanieren im Sinne der BEG – Wohngebäude (BEG WG) und die provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt gefördert.

Weitere Infos erhalten Sie bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).