Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist verabschiedet. Seit dem 3. August 2020 können Anträge für die Ausbildungsprämie (plus) und weitere Instrumente bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit wird zudem für die Anträge begleitende Hinweise bereitstellen und über den Arbeitgeberservice zu den Förderbereichen beraten.

Die Förderrichtlinie präzisiert die Antragskonditionen und das Antragsverfahren für

- die Ausbildungsprämie,
- die Ausbildungsprämie plus,
- den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie
- die Übernahmeprämie (für Lehrlinge aus Insolvenzbetrieben).

Für die ebenfalls im Eckpunktepapier vereinbarte Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung soll es eine eigene, zweite Förderrichtlinie geben. Sobald diese vorliegt, werden wir Sie hierzu gesondert informieren. Lesen Sie hierzu mehr.