Förderung intelligenter Trailer-Technologie von der Flottenerneuerung entkoppelt

Das Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ wurde zum 19.03.2021 angepasst, wodurch die Förderung zur Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie von der Flottenerneuerung (Verschrottung und Neuerwerb eines schweren Nutzfahrzeugs) entkoppelt wurde.

Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge gestellt werden, die allein auf die Förderung der Anschaffung von Trailer-Technologie gerichtet sind. Die Förderhöchstsumme von bis zu 5.000 Euro steht für jedes Trailer-Feature zur Verfügung, soweit dieses einen CO2-Vorteil bietet und diesen nicht in Wechselwirkung mit einem anderen anzuschaffenden Trailer-Feature wieder aufhebt.

Die Beantragung einer Zuwendung zur Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie ist dabei bis spätestens zum 15. Juni 2021 bei der Bewilligungsbehörde (BAG) möglich.

Eine Liste intelligenter Trailertechnologien finden Sie >hier<