Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU

Bis einschließlich 1. November 2024 können Unternehmen noch eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beantragen, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie an Flottenbetreiber.

Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss, für die das BMDV 150 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge begünstigt KMU. Bis zu 40 % der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig:

• Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie
• Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.

Informationen zur Förderung und Antragstellung >hier<. Link zur Antragseinreichung >hier<. (DC)