Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows für kleinere und mittlere Betriebe sowie Freie Berufen“ wird durch Unternehmensberatungen angeboten. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und am Markt bestehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bestehende Richtline in Form eines Sofortprogramms mit 100 Prozent Zuschuss mit Wirkung zum 3. April 2020, um ein Modul für die vom Coronavirus betroffene Unternehmen und Freiberufler ergänzt. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind KMU und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden. Die Beratungsleistungen können mit einem Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie die Auslagen des Beraters. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Damit entfällt die Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen. Betroffene Unternehmen benötigen kein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vor der Antragstellung. Als Ergebnis der Beratung sind im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen greifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vom Beratungsunternehmen darzustellen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) >hier< sowie den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) >hier<