Gebrauchtwagenvermittlung - Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler

Der Vermittler eines Gebrauchtwagens haftet dem Käufer gegenüber zwar nicht für etwaige Sachmängel. Im Falle der Verletzung von Aufklärungspflichten kann dem Käufer gegen den Vermittler aber ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss zustehen.

Einen ausführlichen ZDK-Bericht von Marion Nikolic finden Sie >>hier<<.