GeKo-Berechtigungen laufen aus: Werkstätten müssen bis 31. März 2026 auf SERMI umstellen

Karosseriewerkstätten, die an Fahrzeugen der VW-Gruppe arbeiten, stehen vor einer wichtigen Umstellung: Die bisher genutzten GeKo-Berechtigungen verlieren zum 31. März 2026 endgültig ihre Gültigkeit. Ab dem 1. April 2026 ist der Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen nur noch mit einem gültigen SERMI-Zertifikat möglich.

Neue Sicherheitsanforderungen

In den vergangenen Jahren wurden die Anforderungen an den Zugriff auf sicherheitsrelevante Fahrzeugdaten europaweit verschärft. Mit dem SERMI-System wurden einheitliche Sicherheitsstandards eingeführt, um Missbrauch und unbefugten Zugriff auf sensible Fahrzeugfunktionen zu verhindern.

Die sogenannte GeKo-Berechtigung erlaubte Werkstätten bislang den Zugriff auf sicherheits- und diebstahlrelevante Funktionen innerhalb der VW-Gruppe.

Stichtag: 31. März 2026

Die bisherige Übergangsregelung endete am 31.03.2026.

Danach gilt:

• Zugriff auf diebstahlrelevante Infos nur noch mit gültigem SERMI-Zertifikat
• SERMI-Berechtigungen sind sowohl für den Betrieb als auch für die Mitarbeiter erforderlich

Werkstätten ohne SERMI-Zertifizierung müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Unter anderem können Sie keine sicherheitsrelevanten Reparaturen durchführen und es gibt Einschränkungen bei Diagnose und Codierung. Dies gilt auch bei der Verwendung der sogenannten „Remote-Diagnose“.

Um weiterhin uneingeschränkt arbeiten zu können, sollten Betriebe umgehend das SERMI-Zertifikat beantragen. Betriebe sollten frühzeitig handeln, um Unterbrechungen im Werkstattbetrieb zu vermeiden.

Weitere Informationen und Unterstützung bietet für Deutschland z.B. die SERMA GmbH unter https://serma.eu. (MZ)