Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto pro Stunde angestiegen und steigt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Aktuelle Informationen über den Mindestlohn erhalten Sie auf den Seiten: Die Bundesregierung in den FAQ.
Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für ein Gesetz aus, dass eine Erhöhung und Dynamisierung der Minijob-Grenze vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro vorsieht. Enthalten sind darüber hinaus Neuregelungen zur Arbeitszeitdokumentation gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG >hier<.
Die Folgen:
- Die Minijob-Grenze soll (aktuell 450 Euro im Monat) parallel zur geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro pro Monat angehoben werden.
- Die Grenze des so genannten Übergangsbereichs (früher Gleitzone bzw. Midijob-Grenze) in der die Beschäftigten niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, soll von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Für Arbeitgeber soll der Beitragssatz zur Sozialversicherung für Beschäftigungen in diesem Bereich steigen, angefangen mit einem Beitragssatz von 28 Prozent oberhalb der Minijob-Grenze von dann 520 Euro.
Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des BMAS sowie dem Rundschreiben des Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH).