Gesetzlicher Mindestlohn: Anhebung zum 1. Januar 2025

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben worden. Die Erhöhung geht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zurück.

Unterstützend hierfür hat der ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet. Das Merkblatt finden Sie >hier<. (SG)