Gesetzlicher Mindesturlaub von Arbeitnehmern verfällt nicht automatisch

Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht automatisch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist. Weist ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht auf den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hin und fordert er den Arbeitnehmer nicht zu deren Inanspruchnahme auf, kann ein Urlaubsanspruch nicht verjähren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 22. September 2022 (Az.: C-120/21).

Details des Urteils sind dem Rundschreiben des Unternehmerverband Deutsches Handwerk >hier< zu entnehmen.