Hessen: Zuständigkeit für § 21 StVZO und § 13 EG-FGV wieder bei den örtlichen Zulassungsstellen

Das Land Hessen hat das Verfahren für § 21-Gutachten nach StVZO sowie Einzelgenehmigungen gemäß § 13 EG-FGV neu geregelt und folgt wieder dem früher üblichen Verfahren, wie es auch in anderen Bundeländern gängig ist.

Mit Inkrafttreten der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 3. Februar 2026 entfällt die bisherige zentrale Vorprüfung durch die Bündelungsstellen in Marburg und Fulda.

Künftig liegt die Prüfung und Genehmigung für Fahrzeuge, die eine Betriebserlaubnis auf Basis eines § 21-Gutachtens oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV benötigen, wieder ausschließlich und direkt bei den örtlichen Kfz-Zulassungsbehörden ohne vorgeschaltete Zentralstelle. (DC)