Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Unternehmen erhalten ab 1. Oktober die Möglichkeiten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Mit dieser Sonderzahlung soll Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Beschäftigten bei inflationsbedingt steigenden Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen. Die Inflationsausgleichsprämie muss jedoch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ist freiwillig und bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022 >hier<  .

Weitere Details können den Seiten „Die Bundesregierung“, aber auch dem Rundschreiben des Zentralverband des Deutschen Handwerk >hier< entnommen werden.