Für anerkannte Werkstätten, die SP-Prüfungen durchführen, entfällt ab dem 01.01.2025 die bisherige Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) für Messgeräte, die zur Bestimmung des Drucks und des Schalldruckpegels im Rahmen der amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs nach § 29 StVZO verwendet werden.
Dies bedeutet für SP-Werkstätten, dass für Druckmanometer, die zur Durchführung der Funktionsprüfung der Druckluftbremsanlage im Rahmen der Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden, keine Verpflichtung zur Eichung bei der Eichbehörde besteht.
Seit dem 01.01.2025 besteht für alle Druckmanometer nur noch die Verpflichtung, die regelmäßige Kalibrierung monatsgenau von einem nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierlabor durchführen zu lassen. (DC)