Im Schreiben des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg wird über die zu Wochenbeginn veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen informiert. In der Information wird auf die Änderungen bei Entschädigungsregelungen bei Kita-Schließungen, Änderungen im Schuld-, Insolvenz-, Gesellschafts- und Strafrecht, u.a. auch auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eingegangen. Durch die Corona-Krise wurde die Aussetzung der Insolvenzantragsplicht beschlossen. Diese soll bis zum 30.09.2020 befristet gelten und kann im Verordnungswege bis zum 31.03.2020 verlängert werden. Die Inhalte des Informationsschreibens sind >hier< einsehbar.
Darüber hinaus können Arbeitgeber einen Antrag auf die sog. „Eltern-Entschädigung“ § 56 Abs.1a bei Kita-Schließungen stellen. Eine Liste der zuständigen Stellen für die Entschädigungen nach § 56 und § 57 Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie >hier<.