Intelligenter Tachograph Version 2 ab dem 21. August 2023 verpflichtend

Entsprechend dem Mobilitätspaket und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 ist für Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die erstmals ab dem 21. August 2023 zugelassen werden, der Einbau eines Intelligenten Tachographen der 2. Version verpflichtend. Neu an diesen Geräten ist, dass sie künftig über ein gesichertes Satellitensignal – dem OSNMA-Signal - Grenzübertritte erfassen und insbesondere Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentieren können.

Bereits im vergangenen Jahr war abzusehen, dass - ähnlich wie 2019 - wieder deutliche Verzögerungen bei der Lieferung und Ausrüstung von Neufahrzeugen mit den Geräten der zweiten Generation drohen, weshalb europäische Hersteller- und Transportverbände eine Verschiebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 auf Dezember 2024 bzw. 18 Monate nach Fertigstellung der OSNMA von der EU gefordert haben.

Die EU-Kommission hat sich aus politischen Gründen gegen eine Verschiebung des Termins ausgesprochen und daher einen „Übergangsfahrtenschreiber” als Zwischenlösung vorgeschlagen. Es soll ein Gerät sein, das alle Merkmale zweiten Generation aufweist, jedoch ohne Erfassung des OSMNA-Signals.

Nach ZKF-Informationen befinden sich die Herstellerwerke derzeit in der Umstellung, können größtenteils jedoch noch keine neuen Tachographen der 2. Generation in die Fahrzeuge verbauen. Einige Hersteller steuern als Übergang Vorrüstungen zu.

Wichtig zu beachten ist, dass für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 21.08.2023 ein neuer Intelligenter Tachografen Version 2 gesetzlich verpflichtend ist. Sollte aufgrund von Auf-/Ausbauten die Erstzulassung eines Fahrzeugs erst nach dem 20.08.2023 möglich sein, ist in jedem Fall die Nachrüstung des Intelligenten Tachografen zwingend erforderlich. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Tachografen und die daraus resultierenden Vorgaben obliegen dem Betreiber des Fahrzeugs.

Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben, Ihre Aufträge zu überprüfen, ggf. mit dem Lieferanten des Fahrgestells zu sprechen und die betreffenden Kunden zu informieren.