Kältemittelpreise R134a – 2. Phase-Down-Stufe

Mit der EU-Verordnung 517/2014 wurde beschlossen die Menge der stark Umweltschädlichen fluorierten Treibhausgase zu reduzieren. Hiervon ist auch das Klimaanlagen-Kältemittel R134a betroffen. Ab 2021 wird die verfügbare Menge auf 45% der im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 verfügbaren Menge reduziert (2. Phase-Down-Stufe). Dies wird in der Folge zu einem weiteren Anstieg der Einkaufspreise für R134a führen. Wir empfehlen allen Mitgliedsbetrieben die Preisentwicklung kritisch zu beobachten und ggf. die Lagermengen entsprechend anzupassen.

Durch die Reduktion des verfügbaren Kältemittels hat auch der illegale Handel und Import von R134a nach Deutschland zugenommen. Um diese Entwicklung zu stoppen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein neues Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen auf den Weg gebracht. Um unnötige Dokumentationspflichten für die Fachbetriebe zu vermeiden haben die beteiligten Verbände eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Sobald weitere Informationen zum geplanten Gesetz vorliegen werden wir Sie informieren.