Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung bis zum 31. Mai 2028 verlängert

Der ZKF berichtete über die Überarbeitung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung und die Auswirkungen für freie Werkstätten. Die Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ des ZDK formulierte unter der Mitwirkung des ZKF-Präsidenten Peter Börner Forderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung >hier<. 

Diese im Jahr 2018 durch die Kommission eingeleitete Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor sollte mit dem Datum: 31. Mai 2023 auslaufen. Die Europäische Kommission hat nun offiziell bekannt gegeben, dass die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert wird.

Hintergrund: Im Rahmen dieser Evaluierung führte die Kommission eine umfassende Bestandsaufnahme durch, inwieweit die Vorschriften seit ihrer Annahme im Jahr 2010 ihren Zweck erfüllt haben. Diese Informationen wurden unter anderem den Beiträgen entnommen, die Interessenträger, wie Fahrzeughersteller, Werkstätten, Händler, Verbraucher und andere Betroffene, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation von Oktober 2020 bis Januar 2021 übermittelt hatten. Die Kommission wird nun die Phase der politischen Entscheidungsfindung bis zum 31. Mai 2028 verlängern, ob der geltende Kfz-Gruppenfreistellungsrahmen verlängert, überarbeitet oder beendet wird.

Der internationale Verband der Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebe (A.I.R.C.) wird über seine Mitgliedschaft bei der Brüsseler „Alliance for the Freedom of Car Repair in Europe (AFCAR)“ weiter an der Umsetzung dieser Ziele arbeiten.

Ausführliche Informationen und die Stellungnahme der EU-Kommission mit wesentlichen Änderungen und Änderungen in den Leitlinien erhalten Sie >hier<.