Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung hat die Zielrichtung, unterbrochene Lieferketten, Kurzarbeit, zurückgestellte Investitionen, Insolvenzen und deren wirtschaftliche Folgen abzufedern >hier<.
Die Maßnahmen gelten ab 1. Juli 2020.
Im Paket der Bundesregierung sind 57 Maßnahmen zusammengefasst mit folgenden Schwerpunkten:
Konjunktur und Wirtschaft stärken,
wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,
Länder- und Kommunen stärken und
junge Menschen und Familien unterstützen.
Nicht alle Maßnahmen betreffen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Unternehmen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) hat eine Bewertung von einzelnen Aspekten des Konjunkturpaketes zusammengestellt.
In dieser Übersicht werden die des Kfz-Gewerbe betreffenden Maßnahmen in
- den Absatz von Kraftfahrzeugen fördernden Maßnahmen und
- direkt betrieblich wirkenden Maßnahmen unterschieden.
Ausführliche Informationen über die ZDK-Zusammenfassung erhalten Sie >hier<.