Kurzarbeitergeld: Verlängerung des erleichterten Zugangs bis zum 30. Juni 2023

Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung durch die Verordnung über die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Mit der Verordnung werden die Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten von regulär 30 auf 10 Prozent und der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden bei Kurzarbeit um sechs Monate bis zum 31. Juni 2023 verlängert, wie auch der Zugang der Zeitarbeit zur Kurzarbeit.

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