Lackierräder – Rangierräder | Aktuelle Meldung der IFL e. V.

Bereits seit den 1980ern gibt es bei Mercedes die Vorschrift für Arbeiten in der Lackierkabine mit anschließender Ofentrocknung die Originalbereifung gegen sogenannte „Lackierräder“ zu tauschen, um Schäden an der Bereifung zu umgehen.  Die Vorgabe von Mercedes (AH40.10-P-1030-01A – Hinweis zu Reifen-Standplatten), die zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert wurde betrifft alle Fahrzeugklassen des Herstellers inklusive aller älteren Modelle.

Auch die Reifenhersteller und andere Fahrzeughersteller wie z. B. Volkswagen und Audi befürworten die Demontage der Originalbereifung vor Ofentrocknung zum Schutz der Fahrzeugbereifung.

Bisher mussten für die verschieden Fahrzeugtypen viele unterschiedliche Reifensätze vorgehalten werden, wenn man den Vorgaben der OEMs folgen wollte. Seit kurzem gibt es speziell entwickelte „Lackierräder“ mit einer Universalaufnahme für die Montage an alle gängigen Radnaben. Die Räder können auch bei unfallbedingter Zerstörung der montierten Bereifung als „Rangierräder“ montiert werden, um Fahrzeuge leichter innerhalb der Werkstatt zu bewegen.

Die IFL hat hierzu die TeMi 01/2021 veröffentlicht, die <hier> heruntergeladen werden kann.