Die 12. Änderung der Lang Lkw Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge wurde am 22. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung ist der ursprünglich bis 31.12.2023 genehmigte Testbetrieb des Lang Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger mit einer Zuglänge von 17,88 m) offiziell bis zum 31.12.2026 verlängert worden und kann somit weiterhin in Deutschland genutzt werden. Lang Lkw des Typ 1 dürfen das gesamte Streckennetz aller Bundesländer – ausgenommen das Streckennetz des Landes Berlin – nutzen. Für andere Lang-Lkw-Kombinationen gilt weiterhin das Positivnetz der Verordnung.
Die Verordnung ist auf der Website des Bundesministeriums für Justiz >hier< veröffentlicht.