Im VDI-Haus fand am 10.07.2024 die konstituierende Sitzung des neuen Ausschusses zur Expertenempfehlung VDI-EE 5900 Blatt 2.1 „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr; Empfehlungen für die Tätigkeit des Sachverständigen für klassische Fahrzeuge“ statt. Die Teilnehmenden wählten Dr. Gundula Tutt zur Vorsitzenden und als ihren Stellvertreter Dipl.-Ing. Frank Oesterle.
Die Expertenempfehlung VDI-EE 5900 Blatt 2.1 hat das Ziel, die Anforderungen an die spezifischen Kenntnisse von Sachverständigen für klassische Fahrzeuge zu definieren, da derzeit keine spezifischen Vorgaben existieren. Damit soll eine Lücke geschlossen werden, um die Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit im Verkehr der Interessenten untereinander und in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu gewährleisten.
Die Anwendung der Anforderungen an den Schaden- und Bewertungssachverständigen reicht für diesen Bereich nicht aus, es sind vielfältige Kompetenzen erforderlich, die in einem dafür zu schaffenden Wissensumfeld definiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund erarbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Oldtimerwelt, wie bereits tätige Sachverständige, Historiker, Restauratoren, Marktanalytiker, Versicherungsfachleute, Juristen, Interessenverbände sowie Forschung und Lehre eine Empfehlung für Sachverständige.
Ein Gutachten für ein klassisches Fahrzeug kann die Bewertung, die Überprüfung der Originalität, die Übereinstimmung mit der H-Zulassung, den Weg oder das Ergebnis einer Restaurierung, die Behebung eines Schadens, eine Kaufberatung oder auch die Untersuchung einzelner Fahrzeugteile auf das Alter der Materialien umfassen. Viele Oldtimer-Sachverständige bearbeiten aufgrund der Vielfalt der Themen nur Teilbereiche des Wissensgebietes. Die Erstellung und der Inhalt dieser Gutachten unterliegen zudem bislang keinem Standard. Ziel dieser Expertenempfehlung ist eine grundsätzliche Definition der Mindestanforderungen an Gutachten für klassische Fahrzeuge. Darin sollen Inhaltsempfehlungen für folgende Punkte formuliert werden:
• Exakte Identifikation des Fahrzeugs
• Zustandsdefinition
• Aussagen zum Originalitätsgrad, Nachrüstungen identifizieren
• Gewerkeumfassende Aussagen über technischen Zustand
• Historiennachweise, -auflistung
• Korrekte Anwendung von Fachbegriffen
Quelle: Pressetext VDI (DC)