Meilenstein für den Reparaturmarkt: EuGH hält Einschränkungen der Hersteller für rechtswidrig

Autohersteller erschweren unabhängigen Serviceanbietern immer häufiger den Zugang zu ihren Fahrzeugdaten bei der OBD-Schnittstelle über den Security Gateway. ATU und Carglass haben einen Sieg vor dem obersten Rechtsorgan des Europäischen Gerichtshof der EU (EuGH) >hier< errungen und setzen damit ein möglicherweise wegweisendes Urteil für den freien Reparaturmarkt insbesondere auch in der Unfallreparaturbranche.

Der EuGH stellte im Urteil fest, dass herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zu den On-Board-Diagnose (OBD)-Systemen von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft werden und gab der Klage von ATU und Carglass gegen Fiat Chrysler statt. Diese vertraten die Meinung, der Autobauer würde ihnen den Zugang zu den Schnittstellen der Fahrzeuge unrechtmäßig erschwert. Das Gericht hat die konkreten Maßnahmen der Fahrzeughersteller mit dem Gesetz verglichen und festgestellt, dass der Gesetzestext von den tatsächlichen Maßnahmen abweicht und die Herstellermaßnahmen somit als rechtswidrig eingestuft.

Dies bedeutet aber nicht das Aus für die CSMS (Cybersecurity-Managementsysteme), sondern lediglich, dass die Art und Weise, wie die CSMS durch den Hersteller umgesetzt wurden nicht rechtskonform sind.

Der freie Reparaturmarkt ist jetzt gemeinsam mit den Fahrzeugherstellern gefordert, eine gesetzeskonforme Lösung zu erarbeiten. Hier bietet sich vor allem ein System wie SERMI an, um die freie Werkstatt künftig nicht nur für den Zugang zu diebstahlrelevanten Daten und Informationen zu berechtigen, sondern auch die Freigabe für die CSMS einzuholen. Dies wäre auch im Sinne der Kunden und Werkstätten ein Meilenstein, da herstellerübergreifende, harmonisierte Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeuginformationen einen fairen Wettbewerb für die Fahrzeugreparatur ermöglichen.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir weiter berichten.