Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Der Mindestlohn wird durch das Mindestlohngesetz geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werden >hier<.

Die Mindestlohnkommission beschließt turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze.

Die Mindestlohnkommission hat entschieden, dass der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 €, zum 01.07.2021 auf 9,60 €, zum 01.01.2022 auf 9,82 € und zum 01.07.2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde festgesetzt wird.

Aufgrund der Corona-Krise hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung.

Die zwei weiteren Schritte zeichnen die nachfolgende, von der Kommission erwartete Tariflohnentwicklung nach. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus und ab 2022 wird eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie erwartet. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt.

Hintergrund: Am 30. Juni 2020 legte die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fest und veröffentlichte den Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.

Den Beschluss der Mindestlohnkommission finden Sie >hier<.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung sind >hier< abrufbar.