Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Juni 2021

Wie der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung mitteilt, können auch die Beiträge für den Monat Juni 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber gestundet werden, und zwar längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021. Auch die Beiträge für die Monate Januar bis Mai 2021 können bis zum Fälligkeitstag für die Juli-Beiträge gestundet werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Juni 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juli 2021 weitgehend zugeflossen sind.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist wieder mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular zu stellen. Das Muster eines solchen Antrags finden Sie >hier<.