Mustertext Rechnungskürzung im Haftpflichtfall mit Sachverständigengutachten

Immer wieder übersenden Mitgliedsbetriebe dem ZKF Fälle, in denen Versicherungen im Haftpflichtschaden Rechnungen kürzen, obwohl im Vorfeld ein Sachverständiger beauftragt wurde, um den Reparaturumfang festzustellen.

Nun haben wir durch unseren Rechtsanwalt Matthias Nickel einen weiteren Mustertext erstellen lassen, mit dessen Hilfe Betriebe gegen diese Kürzungen argumentieren können. Sie finden diesen und andere Mustertexte zum Download im geschützten Mitgliederbereich von www.zkf.de unter „Recht / Textbausteine zu Rechnungskürzungen“. Bitte beachten Sie unbedingt, dass dieser Text nur angewandt werden kann, wenn der Geschädigte ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte, auf dessen Grundlage er dem Betrieb den Reparaturauftrag erteilte.

Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mitgliedsbetrieben, bei Haftpflichtfällen einen Sachverständigen einzuschalten, um sich und den Kunden abzusichern.