Der ZKF begrüßt die im Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), mit der durch die Einführung neuer Abschlussbezeichnungen die Attraktivität der dualen Ausbildung gestärkt wird. In der höher qualifizierten Berufsausbildung (bislang Aufstiegsfortbildungen) sind nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung nun drei neue Fortbildungsstufen verankert. Jede dieser neuen Fortbildungsstufen erhält eine einheitliche Abschlussbezeichnung, die ergänzend zu den bisherigen Fortbildungsbezeichnungen verwendet werden.
Diese lauten:
- Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in (DQR 5),
- Bachelor Professional (DQR 6) und
- Master Professional (DQR 7)
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Mit ihm wird das Ziel verfolgt, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der EU zu erhöhen.
„Wir halten die neuen Bezeichnungen für Weiterbildungsabschlüsse für einen guten Kompromiss“, sagt Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik. „Die duale Berufsbildung ist eine wichtige Säule, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch diese neuen Abschlussbezeichnungen wird die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betont“, so Aukamm.
Sie unterstreichen zudem die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten von Handwerksmeistern. Das helfe letztlich auch den Unternehmen, ihren Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften besser zu decken. Des Weiteren soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch diese internationalen Bezeichnungen, die Mobilität der Absolventen gefördert werden.
Mit dem Bestehen der Meisterprüfung wird kraft Gesetzes neben dem Titel des "Meisters/-in im Handwerk" auch das Recht erworben, den Titel "Bachelor Professional" zu führen. Somit kann beispielsweise ein Meister im Karosserie- und Fahrzeugbauer-handwerk sich auch „Bachelor Professional im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk“ nennen. Gleiches gilt, wenn die Meisterprüfung schon länger zurückliegt. Auch hier können diese Personen den Titel „Bachelor Professional im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk“ führen. Laut ZDH sind beide Titel gleichwertig so dass es kein Rangverhältnis zwischen den Titeln gibt. Jede Person kann also selbst bestimmen, welchen Titel sie im Geschäftsverkehr nutzen möchte.
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