Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Februar 2020 eine aktualisierte Information zur Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße herausgegeben.
Die Informationsschrift 210-001 fasst das geltende Regelwerk über die Beförderung von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Gaspatronen zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten zusammen und stellt damit eine Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung dar. Sie wurde im Vergleich zu ihrer Vorgängerfassung mit Stand August 2012 hinsichtlich geltender gefahrgutrechtlicher Regelungen aktualisiert. Insbesondere beinhaltet sie eine Klarstellung innerhalb der RSEB 1-8 bezüglich der Verwendung von gasbetriebenen Einrichtungen während der Beförderung.
In dem Werk werden auch Hinweise zur Ladungssicherung und Anforderungen für die Ausstattung und Eignung von Fahrzeugen gegeben.
Die Schrift kann auf der Website der DGUV heruntergeladen werden.