Neue DGUV-Publikation für die Prüfung von Ladeleitungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Juli 2026 die neue Fachbereich-AKTUELL-Schrift FBETEM-009 „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) – Zusätzliche Qualifizierungen für das wiederkehrende Prüfen von Ladeleitungen und Notladeleitungen für Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen“ veröffentlicht. Die 16-seitige Publikation beschreibt, welche zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Fachkundige Personen Hochvolt (FHV) benötigen, um wiederkehrende Prüfungen an mobilen Lade- und Notladeleitungen von Elektrofahrzeugen im Rahmen der DGUV 70-Prüfung fachgerecht durchführen zu können.

Zusatzqualifikation baut auf FHV-Ausbildung auf

Voraussetzung für die Zusatzqualifikation ist eine bereits abgeschlossene Qualifikation als Fachkundige Person Hochvolt nach DGUV Information 209-093, mindestens Stufe 2S. Die Qualifizierung erweitert diese Fachkunde gezielt um die Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung von Ladeleitungen.
Der Anwendungsbereich ist dabei klar begrenzt: Die Zusatzqualifikation berechtigt ausschließlich zur Prüfung ortsveränderlicher beziehungsweise mobiler Ladeleitungen, die Bestandteil des Lieferumfangs eines Fahrzeugs sind oder vom Fahrzeughersteller ausdrücklich für die Verwendung freigegeben wurden. Für andere elektrische Betriebsmittel – beispielsweise fest an eine Wallbox angeschlossene Ladeleitungen, Verlängerungsleitungen oder Steckdosen im Fahrzeug – reicht diese Zusatzqualifikation ausdrücklich nicht aus.

Theorie und Praxis bilden den Schwerpunkt

Die DGUV legt besonderen Wert auf eine praxisorientierte Qualifizierung. Die Ausbildung soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen, damit der sichere Umgang mit Prüfgeräten und die praktische Durchführung von Prüfaufgaben vermittelt werden können. Ergänzend dürfen theoretische Inhalte auch über digitale Lehrmodule, Lehrfilme oder Videovorlesungen vermittelt werden.

Für den theoretischen Teil sieht die Publikation sechs Unterrichtseinheiten vor. Behandelt werden unter anderem die relevanten rechtlichen und technischen Grundlagen, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag sowie Ladearten und Lademodi. Hinzu kommen Kenntnisse über Ladeleitungen, Steckersysteme, Widerstandscodierungen und die Kommunikation zwischen Ladepunkt, Ladeleitung und Fahrzeug.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Prüfverfahren. Die Teilnehmenden sollen unter anderem mit Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Messungen von Schutzleiter- und Berührungsstrom, Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand vertraut sein. Auch die Prüfung von RCD-Funktionen bei Mode-2-Ladeleitungen, die Statusabfrage sowie die Kontrolle der Widerstandscodierung und Ladeleistung gehören zu den vorgesehenen Inhalten.

Für den praktischen Teil sind neun Unterrichtseinheiten vorgesehen. Jeder Teilnehmer soll die relevanten Prüfungen mindestens zweimal eigenständig unter Anleitung durchführen, bewerten und dokumentieren. Die Qualifizierung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. In der praktischen Prüfung müssen die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten an mindestens einer ordnungsgemäßen und einer fehlerhaften Ladeleitung unter Beweis stellen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten anschließend eine Bescheinigung über das Ergebnis der Abschlussprüfung. Diese Bescheinigung soll sich auf die Prüfgeräte beziehen, mit denen die Qualifizierung durchgeführt wurde. Werden später andere Prüfgeräte eingesetzt, ist laut DGUV eine ergänzende Ausbildung erforderlich, die sich vor allem auf deren praktische Handhabung konzentriert.

Sichtprüfung erhält eigene Checkliste

Ein praktisches Hilfsmittel der neuen Veröffentlichung ist eine Checkliste zur Besichtigung von Ladeleitungen. Kontrolliert werden unter anderem Stecker- und Kupplungsgehäuse, Schutzkontakte, Zugentlastungen sowie Biege- und Knickschutz. Auch die Ladeleitung selbst ist auf mechanische Beschädigungen zu untersuchen.

Darüber hinaus sind Gehäuse, Isolierungen, Berührungsschutz, Kennzeichnungen und Schutzarten zu kontrollieren. Die Checkliste berücksichtigt außerdem mögliche Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch, Verschmutzung, Korrosion, Feuchtigkeit oder thermischen Schäden. Wichtig ist auch die klare Abgrenzung zwischen Prüfung und Instandsetzung: Werden Defekte festgestellt, muss die Ladeleitung entsprechend gekennzeichnet werden. Eine Reparatur der defekten Ladeleitung gehört ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der FHV mit der beschriebenen Zusatzqualifikation.

Aktuell bereitet die TAK und andere Schulungsstätten geeignete Schulungen vor. Sobald diese verfügbar sind, werden wir darüber informieren.

Die vollständige Publikation kann direkt bei der DGUV abgerufen werden: DGUV-Publikation FBETEM-009 – Download (MZ)