Neue DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung"

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im März 2023 die neu überarbeitete DGUV-Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung" veröffentlicht. Diese richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandsetzen, sowie Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen durchführen.

Das Regelwerk spiegelt den anerkannten Stand der Technik wider und enthält konkrete Präventionsmaßnahmen, Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die bei der Instandhaltung, Restaurierung und Demontage von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen wichtig sind.

Die drei Schwerpunkte der DGUV-Regel 109-009: Das Regelwerk unterteilt sich in drei Abschnitte:
• Abschnitt A: Hier geht es im Wesentlichen um die sicherheitsbezogenen Organisationspflichten, die der Unternehmer und seine von ihm beauftragten Verantwortlichen zu beachten haben.
• Abschnitt B: Hier finden sich die Regeln für die einzelnen Arbeiten am Fahrzeug. Dazu gehören spezifische Anweisungen für unterschiedliche Tätigkeiten (beispielsweise das Lackieren, der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen oder Schleif- und Trennarbeiten), unterschiedliche Fahrzeugsparten (Behälterfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte usw.), unterschiedliche Antriebsenergien (Elektro- oder Gasfahrzeuge), unterschiedliche Handlungsorte (Werkstatt, öffentlicher Raum usw.) oder zu besonderen Gefährdungen (beispielsweise Brand- und Explosionsgefahren).
• Abschnitt C: Hier finden Leser Hinweise zu den notwendigen Qualifikationen ihrer Mitarbeiter, zu der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln, Prüfungen und den allgemeinen Anforderungen an die Arbeitsstätte.

Die vollständige DGUV-Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung" finden Sie unter:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1346