Ab voraussichtlich 1. August 2026 kommen auf Betriebe mit Endkundenkontakt neue gesetzliche Informationspflichten im Reklamationsfall zu. Der Deutsche Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Während das eigentliche Recht auf Reparatur Kraftfahrzeuge nicht erfasst, wirken sich die begleitenden Änderungen des Kaufrechts direkt auf das Kfz-Gewerbe aus.
Wer ist betroffen?
Die Neuregelung gilt für alle Betriebe, die Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen), Ersatzteile oder Zubehör an Verbraucher (B2C) verkaufen.
• Reparierende Karosserie-Betriebe: Betroffen sind alle Gewährleistungsfälle gegenüber privaten Endkunden für eingebaute Ersatzteile oder Zubehör.
• Herstellende Betriebe im Karosserie- und Fahrzeugbau: Da Aufbauten, Ausbauten und Sonderfahrzeuge überwiegend im B2B-Bereich vertrieben werden, greift die Pflicht hier i.d.R. nicht. Liefern Sie jedoch direkt an private Kunden, müssen Sie die neuen Vorgaben zwingend beachten.
Die neuen Pflichten im Reklamationsfall
Bevor eine Nacherfüllung beginnt, muss der Verbraucher aktiv über folgende Punkte informiert werden:
• Gesetzliches Wahlrecht: Der Kunde muss über sein Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung aufgeklärt werden.
• Verlängerung der Verjährung: Wählt der Verbraucher die Nachbesserung und wird diese durchgeführt, verlängert sich die Verjährungsfrist für diesen Sachmängelanspruch einmalig um zwölf Monate. Die Beweislastumkehr verlängert sich dadurch nicht.
Wichtig für die Praxis
Ein allgemeiner Hinweis in den AGB oder beim Kaufvertragsabschluss reicht nicht aus. Die Information muss nach der Mängelanzeige, aber zwingend vor Beginn der Arbeiten erfolgen und sollte aus Beweisgründen dokumentiert werden. Der ZDK hat unverbindliche Empfehlungen für Muster-Hinweistexte erarbeitet, die >hier< heruntergeladen und genutzt werden können. Betriebe sollten ihre internen Reklamationsprozesse sowie die Service- und Verkaufsmitarbeiter zeitnah auf die neuen Abläufe vorbereiten. (DC)