In unserem Newsletter 24/2024 vom 10.04.2024 haben wir ausführlich über die von der Bundesregierung beschlossen Änderung der Bundesfernstraßenmaut ab dem 1. Juli 2024 berichtet. Ab diesem Stichtag wird die Mautpflicht auch auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) zwischen 3,5t und 7,5t ausgeweitet.
Viele Karosseriebaubetriebe haben in ihrem Fuhrpark Fahrzeugtransporter oder andere Lkw in dieser Gewichtsklasse, weshalb das Thema derzeit brandaktuell für die Unternehmen ist.
Wir erhalten von Mitgliedsbetrieben immer wieder Fragen zu dieser Thematik, weshalb wir zwei kostenlose Webinare, die von der Akademie der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr (SVG) angeboten werden, empfehlen möchten.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie über nachfolgende Links:
„Von 0 auf Maut: Was Einsteiger zur LKW-Maut ab 01.07.2024 wissen müssen“
„Handwerkerausnahme - Müssen Sie ab 01.07.2024 LKW-Maut zahlen?“. (DC)