Neue Regeln für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen

Seit dem 8. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 bringt neue Vorgaben für Prüfer und Schulungsstätten, regelt die Vergabe von Plaketten und hat die Anforderungen zur Aufstellung und Anschluss von Druckbehältern zur Selbstbefüllung (Gastankflaschen) neu aufgenommen.

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), der als anerkannter Verband das Sachkundewesen nach G 607 aktiv mitgestaltet und seit vielen Jahren erfolgreich Sachkundige ausbildet, fasst die wichtigsten Neuerungen für Mitgliedsbetriebe und Sachkundige zusammen.

Professionalisierung des Sachkundewesens und der Ausbildung

Die G 607-Gasprüfung setzt ab Juni 2026 auf eine noch stärkere Qualitätssicherung. Für Werkstätten und Sachkundige bedeutet dies eine veränderte Struktur bei Qualifikation und Nachweisen:

Fünfjährige Gültigkeit der Sachkunde: Die Anerkennung als Sachkundiger ist ab dem Datum der erfolgreichen G 607-Schulung beziehungsweise der Abschlussprüfung strikt auf fünf Jahre befristet. Um die Anerkennung nicht zu verlieren, ist vor Ablauf der Gültigkeit ist ein Weiterbildungslehrgang zwingend erforderlich.

Anerkennung nur noch durch Primär-Schulungsträger: Für die Anerkennung von Sachkundigen muss der Schulungsanbieter ein Sachkundewesen unterhalten und in einem Erfahrungskreis der Schulungsträger vertreten sein. Der ZKF bietet als anerkannter Primär-Schulungsträger weiterhin die passenden Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen an, die online buchbar sind.

Neuer Vertriebsweg für Prüfplaketten

Ein wesentlicher Hebel zur Missbrauchsprävention ist die Neuregelung der Plakettenvergabe.

Bindung an den Schulungsträger: Sachkundige erhalten Prüfplaketten nicht mehr im freien Verkauf. Die Herstellung von Prüfplaketten ist ab sofort ausschließlich den Primär-Schulungsträgern wie dem ZKF vorbehalten.

Eigenbetrieb untersagt: Das eigenständige Drucken oder Vervielfältigen von Plaketten durch Werkstätten, Prüfer oder Organisationen ist ausdrücklich verboten.

Integration von wiederbefüllbaren Gastankflaschen

Technisch schließt das neue Regelwerk eine wichtige Lücke, die in der Praxis oft zu Unsicher-heiten geführt hat:

Klare Montagevorgaben: Erstmals sind im Arbeitsblatt G 607 präzise technische Re-geln für die Aufstellung, Befestigung und den Anschluss von wiederbefüllbaren Druckgasbehältern enthalten.

Was bleibt unverändert?

Trotz der neuen Struktur im Sachkundewesen bleiben die Kernvorschriften für Fahrzeughalter bestehen. Die Gasprüfung ist nach § 60 StVZO weiterhin alle zwei Jahre verpflichtend, bleibt jedoch von der Hauptuntersuchung (HU) entkoppelt. Auch die 10-jährige Austauschfrist für sicherheitsrelevante Bauteile wie Regler und Schläuche hat unverändert Bestand. Aktuelle Schulungstermine und weiterführende Informationen finden Sachkundige wie gewohnt auf unserem Fachportal unter www.g607.de.

Bezugsquelle des neuen Regelwerks

Das DVGW-Arbeitsblatt G 607, Stand Juni 2026 ist als gedruckte Ausgabe oder PDF-Download ausschließlich über den Onlineshop der wvgw media GmbH erhältlich. (DC)