Neue Regeln für Hochvoltbatterien nach Unfällen: Werkstätten erhalten mehr Rechtssicherheit

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hat mit einem neuen „Praxisleitfaden über den rechtssicheren Umgang mit ausgebauten Hochvoltbatterien aus verunfallten Elektrofahrzeugen“ informiert. Hintergrund sind die seit 2025 geltenden Vorgaben der EU-Batterieverordnung sowie des deutschen Batteriegesetzes, die die Rücknahme und Entsorgung von Traktionsbatterien verbindlich regeln.

Demnach dürfen ausgediente Hochvoltbatterien ausschließlich über den batterieführenden Handel oder zugelassene Abfallbewirtschafter entsorgt werden. Händler, die Hochvoltbatterien anbieten oder angeboten haben, sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – unabhängig von Fahrzeugmarke, Batteriehersteller oder Batterietyp. Nach der Übergabe übernehmen die Hersteller beziehungsweise deren Rücknahmesysteme sämtliche Kosten für Transport, Logistik und Verwertung.

Für Kfz-Betriebe bringt die Regelung finanzielle Klarheit: Bei Haftpflichtschäden trägt der einstandspflichtige Versicherer die unfallbedingten Kosten bis zur Übergabe der Batterie an die gesetzlich vorgesehene Rücknahmestelle. Dazu gehören unter anderem Bergung, ADR-konforme Sicherung, Zwischenlagerung und Transport.

Der BIV weist darauf hin, dass Händler bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen. Werkstätten wird empfohlen, die Rückgabe schriftlich anzukündigen, eine Frist zu setzen und sämtliche Vorgänge sorgfältig zu dokumentieren. Bleibt die Annahme dennoch aus, sollten die zuständigen Umwelt- oder Abfallbehörden eingeschaltet werden.

Mit dem Leitfaden möchte der BIV den Werkstätten, Abschleppunternehmen und Versicherer mehr Rechtssicherheit im Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen geben und gleichzeitig einen einheitlichen Ablauf bei der Rücknahme und Verwertung von Hochvoltbatterien fördern. (MZ)