Die zahlreichen Änderungen der letzten Jahre an den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) u. a. durch neue rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene und dem technischen Fortschritt hin zum automatisierten Fahren, bedingen eine grundlegende Reform der StVZO. Die Bundesregierung hat in enger Abstimmung mit den Ländern eine Neufassung bereits im letzten Jahr in Angriff genommen.
Bereits Anfang 2022 wurde ein Referentenentwurf zur 56. Änderungsverordnung der aktuellen StVZO veröffentlicht, der sich derzeit nach aktueller Information in der Rechtsförmlichkeitsprüfung befindet. Es ist davon auszugehen, dass die Neufassung den Prozess der 56. ÄnderungsVO überlagern wird. Derzeit ist die Anhörung der Länder und Verbände in Vorbereitung. Mit einem Abschluss und einer Veröffentlichung wird 2024 gerechnet.