Neuzulassung von Nutzfahrzeugen nur noch mit Notbremsassistent

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Ab November 2018 werden Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen ausschließlich mit einem Notbremsassistenten neu zugelassen. Für Gebrauchtwagen gilt die Regel nicht. Viele Nutzfahrzeuge verfügen bereits über einen Notbremsassistenten, da Neufahrzeuge bereits seit November 2015 einen solchen Notbremsassistent an Bord haben müssen.

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