Newsletter Kanzlei Voigt: Fiktive Abrechnung für Werkstätten und deren Auswirkungen

Der ZKF ist im Thema Rechnungskürzungen engagiert und setzt sich für die Rechte der Betriebe ein und veröffentlicht Informationen. Erst vor kurzem wurde ein Beitrag vom ARD/WDR zum Thema: Probleme bei Rechnungskürzungen >>hier<< ausgestrahlt, in dem der ZKF aktiv mitwirkte und in der ZKF Online News berichtete.

In einem Newsletter setzt sich nun der in der Branche bekannte Rechtsanwalt Henning Hamann (Kanzlei Voigt) kritisch mit der Praxis der fiktiven Abrechnung durch Kfz-Versicherer auseinander. Die Kernbotschaft besteht darin, dass Kfz-Versicherer zunehmend die fiktive Abrechnung (Auszahlung des Schadens) statt Reparatur forcieren, um erhebliche Kosten einzusparen. Was den Unfallgeschädigten als „Service“ verkauft wird, geht in der Realität zu deren Lasten und schadet gleichzeitig dem Auftragsvolumen von Kfz-Werkstätten und freien Sachverständigen.

Im Newsletter wird auf die historische Entwicklung seit 2002 mit Beginn der Schadenrechtsreform (01.08.2002) und der Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB >hier<, aber auch auf die Etablierung von Restwertbörsen und dem „Porsche-Urteil“ des BGH (Az. VI ZR 398/02) >hier< eingegangen. Darüber hinaus geht er auf die Nachteile und Risiken für Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung ein, in der Versicherer versuchen systematisch, berechtigte Schadenspositionen zu streichen. Diese können im Bereich der Kürzung von Nebenkosten, wie z. B. im Bereich der Verbringungs- und Beilackierungskosten liegen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für die Betriebe gegeben, um den Kunden innerhalb der rechtlich gesetzten Grenzen aufzuklären.

Den Newsletter der Kanzlei Voigt können Sie >hier< einsehen. (AG)