Notfallplan Gas: Unternehmen sollten rechtzeitig Vorsorge treffen

Erstmalig wurde in Deutschland die 2. Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Diese Alarmstufe folgte auf die am 30. März 2022 ausgerufene Frühwarnstufe. Für Unternehmen und Verbraucher bedeutet dies, dass es erneut zu Preiserhöhungen beim Erdgas führen kann. Dies gilt auch dann, wenn bereits vertragliche Vereinbarungen bestehen. Ob dies eintritt, entscheidet die Bundesnetzagentur, die die erst im Mai beschlossene Preisanpassungsklausel zunächst nicht aktiviert. Nach dem aktuellen Lagebericht der Bundesnetzagentur wird erneut aufgerufen, so viel Gas wie möglich einzusparen.

Was aber bedeutet dies für Handwerksbetriebe, insbesondere für jene, die mit Gas ihre Lackierkabine heizen?

Hintergründe und Bedeutung für Unternehmen:

Der Notfallplan Gas beruht auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung aus dem Jahr 2017 >hier<.

Damit werden der Regierung drei Eskalationsstufen mit unterschiedlich großen Handlungsspielräumen eröffnet. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Beim Eintreten der Frühwarnstufe beobachtet die Bundesregierung die Lage am Gasmarkt. Beim nun stattgefundenen Ausrufen der Alarmstufe wird die Frequenz der Krisengespräche erhöht, Spediteure und Gaskunden können von den Behörden gebeten werden, freiwillig mehr Gas zu liefern, bzw. weniger Gas zu verbrauchen.

Aber auch die Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, verstärkt Kohlekraftwerke ans Netz zu holen, um den Gasverbrauch im Stromsektor zu reduzieren, ist ein Bestandteil des Ausrufens der Alarmstufe. Dies ist festgehalten im Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz >hier<, das am 8. Juli den Bundesrat passieren soll.

Ausruf der Notfallstufe: Schutz für private Verbraucher und soziale Einrichtungen

Beim Ausrufen der Notfallstufe, kann aktiv ins Marktgeschehen eingegriffen werden. Die Bundesnetzagentur entscheidet dann, wer noch wie viel Gas geliefert bekommt. Besonderen Schutz genießen dabei unter anderem private Verbraucher oder soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Sicherheit und Staatsverwaltung - die bis zuletzt mit Gas versorgt werden müssen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist Privatkunde, wer Energie für den eigenen Verbrauch im Haushalt nutzt oder wessen Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigt. Auf staatliche Eingriffe wird zunächst verzichtet beim Ausrufen der Alarmstufe, aber weitreichende Folgen können durch die Gesetzesänderung, die am 12. Mai den Bundestag passierte folgen: Im Energiesicherungsgesetz wurde eine Preisanpassungsklausel eingefügt, die es Versorgern erlaubt, hohe Einkaufspreise für Erdgas auch bei langfristigen Verträgen direkt an ihre Kunden weiterzureichen.

Es ist in dem Fall des Ausrufens der Notfallstufe nicht davon auszugehen, dass wie während der Corona-Pandemie die Auflistung der systemrelevanten Handwerke weiterhin Bestand haben wird, in der das Handwerk der Karosserie- und Fahrzeugbauer geführt wurde. Grund hierfür ist eine andere Priorisierung der Kriterien.

Maßnahmen zur Vorsorge

Steigen für die Energieversorger die Kosten, können diese an die Kunden/Betriebe weitergeben werden. Bedingung: Die Bundesnetzagentur muss dafür – zusätzlich zur Alarmstufe – "eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" feststellen. Ob und wann die Notfallstufe ausgerufen wird, ist derzeit nicht bekannt. Anzunehmen ist dies jedoch für den Fall, dass die Gaslieferungen aus Russland weiterhin reduziert werden oder völlig ausbleiben.

Je nach betrieblicher Situation empfiehlt der ZKF, sich hierauf einzustellen. Schätzungsweise werden 50 Prozent der Lackierkabinen mit Gas betrieben, knapp die Hälfte mit Heizöl und noch wenige mit alternativen Energieformen. Für Betriebe, die mit Heizöl betrieben werden, ist eine vernünftige Vorsorge angedacht, die Tanks gefüllt zu halten. Sollte ein Betrieb von Erdgas abhängig sein, empfiehlt sich gegebenenfalls der Kontaktaufbau und die Kooperation mit anderen Unternehmen, die ihre Versorgung sicherstellen können. Weitere Informationen erhalten Sie auch in den FAQs Notfallplan Gas des BMWK.

Unternehmen sollten sich vorbereiten und ihre Energieeffizienz prüfen

Die KfW-Bank, das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten derzeit für Ge­wer­be, Handwerk, Dienstleister und kleine Industrieunternehmen Förderzuschüsse - neben der Förderung für eine Energieberatung im Betrieb – günstige KfW-Kredite an.