Partnerverträge der OEM für den ABH nicht in der Praxis umsetzbar

In den vergangenen Wochen haben einzelne Fahrgestellhersteller, die Partnerverträge mit Aufbauherstellern haben, neue Verträge versendet.

In einem uns vorliegenden Vertrag wurde beispielsweise das Kapitel der Reparatur- und Wartungsinformationen gegenüber früheren Verträgen so erweitert, dass er kaum noch für einen Aufbauhersteller mit Einzel- oder Kleinserienfertigung erfüllbar ist.

Es wird u.a. erwartet, dass der Aufbauhersteller Ersatzteilkataloge, Reparaturanleitungen und Benutzerhandbücher für seinen Lieferumfang hinterlegen muss.

Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die zugesendeten Partnerverträge aufmerksam zu lesen und deren Inhalt zu prüfen. Scheuen Sie sich nicht mit dem Fahrzeughersteller in Kontakt und Dialog zu treten. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, wenn er nicht in allen Teilen erfüllbar ist.

Der ZKF hat Ende Mai ein Gespräch mit der Aufbauherstellerbetreuung von Volkswagen Nutzfahrzeuge geführt, um auf die Probleme in den neu aufgelegten Partnerverträgen hinzuweisen und Lösungen zu finden.

In diesem telefonischen Austausch konnten wir auf Verständnis stoßen und Volkswagen Nutzfahrzeuge hat zugesagt, intern prüfen zu wollen, inwiefern die Verträge angepasst werden können, damit sie auch für Aufbauherstellern außerhalb der Großserie passend sind.

Bitte informieren Sie uns, falls Ihnen in neuen OEM-Partnerverträgen Passagen auffallen, die nicht von einem Aufbauhersteller mit Einzel- und Kleinserienfertigung umsetzbar sind.

Wir bündeln die Interessen der Aufbauhersteller und werden das Gespräch mit den Fahrzeugherstellern für Sie suchen.