Der ZKF berichtete in seinen News-Online über das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, welches auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsausgleichprämie enthält >hier<.
Im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichprämie kommt es in der Praxis zu unterschiedlichsten Auslegungsfragen, z. B. beim Kriterium der „Zusätzlichkeit“.
Wir empfehlen allen Betrieben dringend, dies vor der Auszahlung mit dem Steuerberater zu besprechen, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EstG für die angedachte Sonderzahlung erfüllt sind.
Detailfragen hierzu sollen kurzfristig in einem FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht werden.