Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravan bekommt neue Rechtsgrundlage

Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat bekanntgegeben, dass die bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G 607) zum 1. April 2022 endgültig aus der HU-Richtlinie gestrichen wird.

Das BMDV schafft mit dieser Entscheidung eine Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt und den Weg ebnet, die Prüfung der Gasanlage außerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Akkreditierungsrahmens einer Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen.

Künftig soll eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen verpflichtend sein, die unabhängig von der HU ist. Durch diese Vorgehensweise können unabhängige Prüfer und Prüforganisationen, die nicht dem aufwendigen Verfahren eines speziellen Akkreditierungssystems unterliegen, die Untersuchung durchführen.

Für die Sachkundigen, die ihre Anerkennung beispielsweise über den ZKF erhalten haben, bedeutet dies, dass sie auch zukünftig diese Dienstleistung durchführen können.

Eine Neuregelung wird bis Ende 2022 erwartet. Bis dahin empfiehlt der ZKF und alle weiteren, mit dem Thema befassten Verbände, an der bewährten Praxis festzuhalten und die G 607-Prüfung wie bisher alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchzuführen zu lassen.

Dierk Conrad, Geschäftsführer Nutzfahrzeuge des ZKF, gibt in diesem Zusammenhang den Hinweis: „Eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil beeinträchtigt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit der Passagiere. Die Betreiber des Wohnmobils sind auch weiterhin dafür verantwortlich, für die Sicherheit ihrer Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert auch die Aussetzung einer Prüfpflicht im Rahmen der HU nichts.“

Eine positive bescheinigte G 607-Prüfung ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen.

Darüber hinaus ist der Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung auf vielen Campingplätzen eine Bedingung für die Platznutzung.

Über die Webseite www.g607.de finden Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen einen Sachkundigen in ihrer Nähe.