Prüfung von Flüssiggasanlagen nach G 607 demnächst in der StVZO verankert

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Referentenentwurf über die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht, der aktuell eine Verbändeanhörung durchläuft. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich im Jahre 2024 zu rechnen.

Der Entwurf sieht eine vollständige und umfassende Neufassung vor, in der auch die Gliederung der bekannten StVZO neu geordnet wird.

Wie bereits mit dem Entwurf der 55. Änderungsverordnung veröffentlicht, ist in der Neufassung ein eigenständiger Paragraf für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, eingegliedert.

Haltern von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben somit die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge nach Maßgabe der Technischen Regel – Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) prüfen zu lassen. Dies betrifft die erstmalige Inbetriebnahme, einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).