Qualifizierungschancengesetz 2019

Das Qualifizierungschancengesetz 2019 wird zum 01. Januar 2019 den Zugang zur Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitern.

Neben einer Ausweitung der Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden wird mit dem Gesetzespaket auch die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent ab dem 1. Januar 2019 und die Beibehaltung der höheren Zeitgrenzen für überwiegend kurzfristig Beschäftigte (70 Arbeitstage oder drei Monate) beschlossen.

Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, dass Beschäftigte die wegen Strukturwandel ihre beruflichen Tätigkeiten verlieren würden, eine Weiterbildung in einem Beruf erhalten, in dem ein Fachkräftemangel besteht. Der Zugang zum Arbeitslosengeld soll erleichtert werden und die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitslose sollen ausbaut werden. Arbeitslose sollen durch das Gesetz leichter Arbeitslosengeld I beziehen können und müssen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben.

Weitere Informationen erhalten Sie >hier< sowie im ZDH-Rundschreiben.