Regressansprüche: die neue Geißel der Versicherer

Viele Kfz-Versicherungen prüfen nachträgliche Regressforderungen gegenüber Werkstätten mit der Behauptung, die Reparaturkosten gemäß ihrer Rechnung seien überhöht. Dabei kann die Versicherung versuchen, bereits ausgezahlte Beträge oder Teile der Kosten von der Werkstatt zurückzufordern, insbesondere wenn im Nachhinein Ungereimtheiten festgestellt werden.
Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und eine faire Abwicklung zwischen Versicherer, Werkstatt und Versicherungsnehmer sicherzustellen.

Aus diesem Grund haben wir ein Empfehlungsschreiben unseres Verkehrsrechtsanwalts Herrn Matthias Nickel aus Mayen zur Verwendung für alle Mitgliedsbetriebe als Download im geschützten ZKF-Mitgliederbereich (Rubrik Recht) hinterlegt.