In einigen Bundesländern werden Betriebe zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen aufgefordert, weshalb der Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V. (BVMW) die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen der Corona-Soforthilfen geprüft hat. Beispielsweise haben seit Ende letzten Jahres rund 240.000 Unternehmen in Bayern die Aufforderung erhalten, ihre Berechtigung für COVID Soforthilfe aus 2020 eigenständig in einem Online-Verfahren zu überprüfen. Nun droht vielen Unternehmen eine Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 2023.
In einer Online-Veröffentlichung vom 7.März 2023 rät der BVMW seinen Mitgliedern zunächst mit Rückzahlungen zu warten. Der Artikel kann >hier< gelesen werden.
In einem Webinar des BVMW erläutert der Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang am 18. April 2023 die Rechtslage und beschreibt, wie Sie sich Unternehmen gegebenenfalls erfolgreich wehren können und wie sie sich dabei richtig verhalten sollten. Anmeldungen zum Webinar sind >hier< möglich.